Aus dem Alltag einer ehren­amtlichen Gleichstellungs­beauftragten

  • Gespräch mit der Personalleitung über die Personalsituation in der Finanzabteilung
  • Sichtung von Bewerbungen für eine offene Stelle im Ordnungsamt
  • Termine für Vorstellungsgespräche mit der Personalleitung besprochen
  • Jour Fix mit dem Personalrat
  • Teilnahme an der Sitzung des Hauptausschusses
  • Petition zum Weltfrauentag unterschrieben
  • Netzwerktreffen mit der Landesarbeitsgemeinschaft

Dieses sind nur einige Beispiele, die die Bandbreite der Themenfelder beschreiben.

Die Grundlagen unserer Arbeit

Anders als hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte werden ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte in Städten, Ämtern und Gemeinde mit weniger als 15.000 Einwohnern bestellt.

Die Arbeit der ehrenamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten fußt wie die der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten auf wesentlichen Gesetzesgrundlagen.

Eine Ausarbeitung zu den gesetzlichen Grundlagen gibt hierzu einen umfangreichen und informativen Überblick: