Unsere Aufgaben

Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte engagieren sich in Städten, Ämtern und Gemeinden, die weniger als 15 000 Einwohner*innen haben.

Sie haben die Aufgabe, zur Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung und in der Kommune beizutragen. Grundlage dieser Arbeit ist das Landesgleichstellungsgesetz (GstG).

Sie haben beratende Funktion in ihrer Gemeinde, ihrer Stadt oder ihrem Amt, die Gleichstellung betreffend. Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte sind an fachliche Weisungen nicht gebunden. Sie und haben bei Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs in allen politischen Gremien Rederecht.

Ehrenamtliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte. Sie können aber auf Grund der Ehrenamtlichkeit folgende Arbeitsschwerpunkte nur nach persönlichem Zeitbudget und Ressourcen umsetzen. Folgende Schwerpunkte sind möglich:

Arbeitsschwerpunkte in der Verwaltung

  • Mitwirkung bei Einstellungsgesprächen und personellen und organisatorischen Verwaltungsangelegenheiten
  • Abstimmung des Frauenförderplans mit der Personalabteilung
  • Maßnahmenentwicklung zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Zusammenarbeit mit dem Personalrat
  • Beratung von Kolleginnen und Kollegen

Arbeit in politischen Gremien

  • Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit der jeweiligen kommunalen Verwaltung
  • Förderung von Frauen in der Politik
  • Teilnahme an gemeinsamen Workshops

Tätigkeiten für die Bürger*innen

  • Hilfen bei der Durchsetzung gleichstellungsrelevanter Rechte
  • Mitarbeit in frauenpolitischen Netzwerken
  • Beratung bei Benachteiligungen am Arbeitsplatz, der Arbeitssuche oder der Familie
  • Projekte und Einzelveranstaltungen zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen initiieren
  • Sprechstunden und Beratung für Hilfe suchende Frauen anbieten
  • Beratung von Männern, die Elternzeit und/oder Familienarbeit wahrnehmen möchten
  • Angebote zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Angebote zu Fortbildungen, die genderspezifische Themen betreffen
  • Asylsuchende durch Mitarbeit in den Flüchtlingsbeiräten unterstützen
  • Bereitstellung von Informationsmaterial