Unsere Aufgaben

Ehrenamtliche Gleichstellungs­beauftragte engagieren sich in Städten, Ämtern und Gemeinden, die weniger als 15 000 Einwohner*innen haben.

Ihre Aufgabe ist die Beachtung und Verwirklichung des Grundrechts auf Gleichstellung von Frauen und Männern in ihrem Amt oder ihrer Gemeinde.

Gleichstellung heißt:

  • gleiche Chancen bei gleicher Qualifikation und gleicher Leistung
  • gleiches Geld für gleiche Arbeit
  • Schutz vor Benachteiligung, insbesondere von Frauen
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Diese Aufgabe nehmen Sie in beratender Funktion wahr und sind an fachliche Weisungen nicht gebunden. Sie haben bei Angelegenheiten ihr Aufgabengebiet betreffend in allen Gremien Rederecht und können gegebenenfalls Einspruch gegen Planungen und Entscheidungen erheben.

Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragten haben grundsätzlich die gleichen Pflichten und Rechte wie ihre hauptamtlichen Kolleginnen. Aufgrund der im Ehrenamt begrenzten zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen sind die Arbeitsschwerpunkte in der Regel auf die eigene Verwaltung und die Arbeit in politischen Gremien und Netzwerken beschränkt.

Darüber hinausgehende Aufgaben für Bürger*innen in den Gemeinden sind natürlich möglich und willkommen, aber abhängig vom persönlichen Zeitbudget.

Aufgaben in der Verwaltung

  • Beteiligung an allen personellen und organisatorischen Planungen und Maßnahmen
  • Mitwirkung mit Stimmrecht an allen Einstellungsgesprächen
  • Abstimmung des Frauenförderplanes mit der Verwaltungsleitung
  • Maßnahmenentwicklung zur Verbesserung der Vereinbarung von Familie und Beruf
  • Zusammenarbeit mit dem Personalrat
  • Beratung von Kolleginnen und Kollegen
  • Hilfe bei der Durchsetzung gleichstellungsrelevanter Rechte
  • Bereitstellung von Informationsmaterial

Arbeit in politischen Gremien und Netzwerken

  • Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit der politischen Gremien und Ausschüsse
  • Förderungen von Frauen in der Politik
  • Austausch und Zusammenarbeit mit frauenpolitischen Organisationen und Netzwerken
  • Teilnahme in Arbeitsgruppen und Workshops
  • Mitwirkung an der Erarbeitung von Informationsmaterialien und Petitionen

Tätigkeiten für die Bürger*innen (einige Beispiele)

  • Hilfestellung bei der Durchsetzung gleichstellungrelevante Rechte
  • Vermittlung von Beratungen bei familiären, beruflichen und finanziellen Problemen
  • Initiierung und Mitwirkung bei lokalen und regionalen Aktionen und Initiativen
  • Bei Bedarf Angebot von Sprechstunden
  • Bereitstellung von Informationsmaterialien
  • Eigene Website mit Hinweisen und Informationen