Frauenpolitische Aspekte der Ehegattenbesteuerung

Ehepaare haben unterschiedliche Möglichkeiten der Besteuerung. Im Normalfall, ohne besonderen Antrag, werden beide Eheleute mit der Steuerklasse IV besteuert.

Meist wird allerdings die Kombination III/V gewählt. Das bedeutet, dass das höhere Einkommen geringer, das niedrigere höher besteuert wird. In der Regel erzielt das höhere Einkommen der Ehemann, das niedrigere die Ehefrau. Der Vorteil dieser Kombination ist eine Steuerersparnis des Ehepaares. Wenige wissen, dass die Ehefrau einen finanziellen Ausgleichsanspruch gegenüber ihrem Ehemann hat. Ein Nachteil für die oder auch den Geringverdienenden ist, dass zahlreiche Lohnersatzleistungen wie z.B. Krankengeld vom Nettoeinkommen berechnet werden und mit der Steuerklasse V entsprechend geringer sind.

Eine wenig bekannte Alternative ist die Besteuerung im Faktorverfahren, die erst seit 2010 möglich ist. Hier werden Ehepartner beide mit der Steuerklasse IV mit Faktor besteuert. Dies bietet sich für alle Paare, unabhängig vom Einkommen an. Nachteilig ist, dass schon im Vorjahr ein Antrag gestellt und das voraussichtliche Einkommen angegeben werden muss, (fakturiert).

Die Vorteile des Faktorverfahrens dagegen sind:

  • Jede/r erhält den gleichen Grundfreibetrag
  • Der Splittingeffekt wird gleichmäßig auf beide Ehepartner verteilt
  • Besteuerung im monatlichen Quellenabzug entspricht quasi der (endgültigen) Jahressteuerschuld, sofern keine weiteren Abzugsmöglichkeiten geltend gemacht werden.

Weitere Auskünfte und konkrete Auswirkungen auf die individuelle finanzielle Situation sollten Paare bei Steuerberaterinnen oder Steuerberatern erfragen.

(Quelle: Fortbildung von Gesa Hatje, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig – Holstein am 26. November 2013)

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