Anrechnung der Kindererziehungszeiten
Für die Anrechnung der Kindererziehungszeiten muss nur im Ausnahmefall ein Antrag gestellt werden und zwar wenn bisher eine Rentenversicherungszeit unter 60 Monaten und damit kein Rentenanspruch bestand.
Wer jetzt durch die Anhebung der Kindererziehungszeiten auf fünf Jahre Versicherungszeit kommt und damit einen Rentenanspruch erwirbt, sollte einen Antrag stellen. Ist die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten trotzdem nicht erfüllt, könnte durch freiwillige Beiträge ein Rentenanspruch entstehen. Es empfiehlt sich, sich beraten zu lassen.
Die Rentenversicherungsanstalt hat für Anfragen eine kostenlose Rufnummer geschaltet: T 0800 - 100048055
» Hier können Sie den Antrag auf Neuberechnung der Kindererziehungszeiten herunterladen.